EU untersucht Apple wegen Spotify-Wettbewerbsbeschwerden
Die Europäische Union könnte der Meinung sein, dass die Beschwerde von Spotify gegen Apple berechtigt ist. Quellen der Financial Times behaupten, dass die EU-Wettbewerbskommissare beschlossen haben, eine kartellrechtliche Untersuchung zu den Vorwürfen einzuleiten, dass Apple Spotify und andere Konkurrenten von Apple Music durch App-Store-Richtlinien unfair behindert. Die Untersuchung soll laut Ausgangspunkt innerhalb der "nächsten Wochen" beginnen.

Spotify vs Apple
Beide Technologieunternehmen lehnten es ab, den Bericht zu kommentieren. Apple hat jedoch bereits die Behauptungen von Spotify zurückgewiesen. Es argumentierte, dass Spotify wirklich von "finanziellen Motiven" getrieben sei und von der App-Store-Infrastruktur profitieren wolle, ohne dazu beizutragen. Das Unternehmen wies auch die Ansicht zurück, dass es Apple Music auf Softwareebene bevorzuge, und behauptete, es spreche mit Spotify über die Integration von AirPlay und Siri.
Spotify vs Apple
Entwickler im App Store müssen nicht nur im ersten Jahr 30 Prozent der Abonnement-Einnahmen abgeben (15 Prozent im zweiten Jahr), sondern sie können Kunden auch nicht auf eine externe Website weiterleiten, um dort ein Abonnement abzuschließen. Dies führt dazu, dass Anbieter entweder zusätzliche Gebühren für App-Store-basierte Abonnements erheben (wie Spotify es derzeit tut) oder einen großen Teil ihrer Kosten übernehmen müssen.
Es gibt keine Gewissheit, dass die Untersuchung zu dem führen wird, was Spotify möchte. Ein Sieg des Unternehmens hätte jedoch erhebliche Auswirkungen auf Apple. Möglicherweise müsste es die Abonnementbeschränkung reduzieren oder aufheben oder sicherstellen, dass seine Geräte mit Medienservices von Drittanbietern genauso eng zusammenarbeiten können wie mit den eigenen Apple-Diensten. Obwohl dies potenziell befreiend für die Nutzer wäre, könnte es die zunehmend wichtigen Serviceeinnahmen von Apple beeinträchtigen und das Unternehmen zwingen, Geld aus seinen expandierenden Musik-, Nachrichten- und Videoangeboten zu verwenden.